Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen



Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezuge genommen ist, sofern sie dem Besteller bei einem früher vom Lieferer bestätigten Auftrag zugegangen sind.

1) Angebote
Unsere Angebot sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.

2) Aufträge
Erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung gelten die Aufträge als angenommen. Das gleiche gilt bei Sofortlieferung ohne Bestätigung.

3) Lieferung
Maßgebend für den Lieferumfang ist die Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage, an dem Übereinstimmung über den Auftragsinhalt zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt.
Von uns zu vertretende Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nur dann zum Vertragsrücktritt, wenn feste Liefervereinbarungen getroffen wurden und ein angemessene Nachfrist unter Ausschluss weitergehender Rechte des Käufers zugestanden wird.
Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Ware als geliefert und kann berechnet werden.
Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der vereinbarten Mengen sind zulässig.
Teillieferungen werden wie selbstständige Geschäfte behandelt, d.h., sie können getrennt in Rechnung gestellt werden.

4) Versand
Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5) Preise
Unsere Preise gelten ab Werk in Euro.
Versandkosten werden – wenn nicht frachtfrei vereinbart - gesondert in Rechnung gestellt, ebenso die Mehrwertsteuer.
Soweit nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Abschluss und Lieferung Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Aufpreise eintreten. Berechnete und mit der ersten Teillieferung zu bezahlende Werkzeuge, Vorrichtungen und Sondereinrichtungen bleiben unser Eigentum und in unserem Besitz.

6) Zahlungen
Unsere Rechnungen sind nach Übereinkunft zahlbar, unabhängig vom Recht der Mängelrüge. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen und sonstige Leistungen zahlbar mit 2 % Skonto innerhalb 14 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Für eventuelle Zahlungen im Wechsel wird kein Skonto gewährt. Wechsel gelten nicht als Barzahlung; die Entscheidung über die Annahme an Zahlungs Statt behalten wir für jeden Einzelfall vor. Diskont- und Wechselspesen sind vom Warenempfänger zu tragen. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kosten für Überziehungskredite berechnet. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Warenempfängers. Bei eintretenden Veränderungen in den Verhältnissen des Käufer oder Zahlungsweigerung
bleibt die Forderung von Sicherheiten und Einstellung der Lieferungen
vorbehalten. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder bei Bekanntwerden sonstiger Kreditwürdigkeit herabmindernder Umstände sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung aller offenen Beträge, auch der nicht verfallenen, zu verlangen.

7) Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst dann an den Käufe über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete Ware erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im voraus an uns ab.
Für den Fall des Weiterverkaufs tritt uns der Käufer schon mit Abschluss des Geschäfts seine künftige Kaufpreisforderung sicherheitshalber ab, ohne dass es hierzu einer besonderen Erklärung bedarf.
Zu Verpfändungen und Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht befugt. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware durch Verbindung, Vermischung Bestandteil einer neuen einheitlichen Sache, so werden wir Miteigentümer dieser Sache zumindest in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware.
Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf unser Verlagen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware und abgetreten Ansprüche hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer eigenen Wahl verpflichtet.

8) Vertragshindernisse
Höhere Gewalt jeder Art, Betriebs- oder Vertriebsstörungen, Feuerschäden, Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, betriebliche Verfügungen oder andere Hindernisse, die die Herstellung oder den Versand verzögern oder verhindern, befreien uns für Dauer und Umfang der Störung von der Lieferverpflichtung. Unbefriedigende Auskünfte über den Käufer und Nichteinhaltung der vereinbarten Vertragsbedingungen durch den Käufer berechtigen uns, unsre Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben.

9) Mängelrügen
Berechtigte Mängelrügen können von uns nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich erhoben werden. Fehlerhafte Ware wird von uns kostenlos ersetzt oder zum berechneten Preis gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, werden von uns abgelehnt. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Mängelrügen, die sich auf geringfügige, nicht funktionsbeeinträchtigende Merkmale unserer Ware beziehen, können von uns nicht anerkannt werden.

10) Im Übrigen gelten die Gesetzte und Bestimmungen der VOB.

11) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerte.

12) Andere als vorstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die evtl. Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.